Beraten
Unabhängig und individuell.
Eine Energieberatung soll Ihnen als Immobilienbesitzer einen sinnvollen Weg aufzeigen, langfristig die Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes zu verbessern. Dabei werden Maßnahmen aufgezeigt, die Ihre Wohnqualität verbessern und die Kosten für den Energiebedarf senken.
Bei diesem Vorgehen können Sie mit der Hilfe des Bundes rechnen.
Im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude zeige ich Ihnen, wie Sie Energie sparen können.
Ich ermittelt vor Ort den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes.
Ich stelle fest, welche Form der Energie in ihr Gebäude fließt und wohin diese Energie geht.
Auf dieser Grundlage erstelle ich für Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan. Die Ergebnisse fasse ich in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammen, den ich Ihnen aushändige und in einem Abschlussgespräch erläutere.
Ablauf der Energieberatung
Schritt 1 | Vorbereitungen
Ich benötigen Unterlagen über Ihr Haus
Ich stelle einen Förderantrag bei der BAFA für eine Energieberatung zu
ihrem Gebäude.
Dieser wird innerhalb einer Woche genehmigt, dann bekommen Sie von mir ein Angebot über die Energieberatung.
Sobald Sie meinem Angebot zustimmen, geht es los.
Ich benötige Unterlagen zu Ihrem Haus und Ihrem Verbrauchsverhalten
- Pläne, Baubeschreibungen, Statik, Wärmeschutznachweis
- Fotos vom Bau oder einer bereits erfolgten Sanierung
- Rechnungen Ihres Energieversorgers (Strom und Wärme, z.B. Gas, Öl, Holz…) der letzten 3 Jahren
- Ggf. Unterlagen aus dem Archiv Ihres zuständigen Bauamts (Untere Baubehörde)
Schritt 2 | Bestandsaufnahme
Vor-Ort-Termin
Aufnehmen der kompletten Baustruktur. Länge, Breite und Höhe des Gebäudes, welche und wieviel Fenster, welche Bauart, welche Räume werden beheizt. Wie sind die Wände, Böden, Dächer gestaltet
- Aufnahme sämtlicher Räume
- Erstellen von Fotos, messen energetischer Kennwerte
- Wir schauen gemeinsam über vorhandene Unterlagen
- Diskussion zu Ihren Sanierungswünschen
Schritt 3 | Maßnahmenplanung
Strukturiertes Zusammenführen
- Ihre Wünsche einarbeiten
- Sanierungsmaßnahmen aufeinander abstimmen
- Passende Fördermaßnahmen bei der KfW und BAFA für ihre Situation vorstellen
- individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
SCHRITT 4 | BERICHTSÜBERGABE
Ihr Beratungsbericht
- Sanierungsfahrplan für die nächsten 15 Jahre
- Empfehlungen und Tipps zu der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
- Enthält eine Kostenschätzung
- Persönliche Präsentation und Übergabe
Nach der Energieberatung
Sollten Sie sich nach der Energieberatung zur Umsetzung der ersten Maßnahme entscheiden,
freue ich mich, Sie auch bei der Sanierung begleiten zu dürfen
FAQ
Was kostet mich die Energieberatung?
Sind Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt (z.B. Unternehmen), sind die Angaben Netto. Sind Sie nicht Vorsteuerabzugsberechtigt (z.B. Privatpersonen), sind die Angaben Brutto.
Im Rahmen der Beratung erstelle ich eine Gebäudebilanzierung, aus der die beheizte Nettoraumfläche gemäß DIN 277 hervorgeht. Gemäß DIN 18599 unbeheizte Räume (oft z.B. Keller, Garagen) zählen nicht mit. Zur groben Einschätzung: Die Nettoraumfläche beträgt bei Wohngebäuden ungefähr 125% der Wohnfläche.
Voraussetzung für diese Kostenpauschale ist die Förderfähigkeit der Beratung gemäß der entsprechenden BAFA-Richtlinie.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Berlin, Brandenburg, angrenzendes Mecklenburg- Vorpommern
Wenn ich mich beraten lasse, muss ich dann auch sanieren?
Nein.
Alle Maßnahmen sind Vorschläge.
Sie sind zu keiner Umsetzung verpflichtet.
Ich freue mich dennoch, wenn Sie sich für die Umsetzung einer Maßnahme aus dem Bericht entscheiden. Gerne stehe ich Ihnen dann für eine Baubegleitung zur Verfügung.
Können vorgeschlagene Maßnahmen nachträglich verändert werden?
Natürlich.
Anpassungen an den Vorschlägen werden dann im Rahmen der Umsetzung eingeplant.
Änderungen müssen allerdings stets gleichwertig oder besser zu den ursprünglich geplanten Maßnahmen sein, um den iSFP-Förderbonus nicht zu gefährden. Außerdem wird nur mit den zusätzlichen 5% iSFP-Bonus gefördert, was auch tatsächlich im Bericht steht.
Kann ich einen Energieverbrauchsausweis erhalten?
Einen Verbrauchsausweis können Sie über mich beantragen.
Für Wohngebäude berechne ich 200€, für Nichtwohngebäude 400€.
- Sind Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt (z.B. Unternehmen), sind die Angaben Netto.
- Sind Sie nicht Vorsteuerabzugsberechtigt (z.B. Privatpersonen), sind die Angaben Brutto.
Kann ich einen Energiebedarfsausweis erhalten?
Für Wohngebäude berechne ich 200€, für Nichtwohngebäude 400€.
Im Rahmen der Baubegleitung zum Effizienzhaus ist ein Bedarfsausweis in meinen Leistungen enthalten.
Einzelne Bedarfsausweise abseits von Energieberatung bzw. Baubegleitung zum Effizienzhaus stelle ich derzeit nicht aus.